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   LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20 SK   

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https://dejure.org/2021,11435
LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20 SK (https://dejure.org/2021,11435)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20 SK (https://dejure.org/2021,11435)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. März 2021 - 10 Sa 1040/20 SK (https://dejure.org/2021,11435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 15, 18 VTV vom 03. Mai 2013, § 7 Abs. 1, 2 SokaSiG, § 5 Abs. 4 TVG

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, Abschnitt VII Nr. 11 VTV, § 31 VTV, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 15 Abs. 2, 18 VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 7 Abs. 1, 2 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV, Abschn. V Nr. 42 VTV, Abschn. II VTV, Abschnitt IV, V VTV, Abschn. VII Nr. 11 VTV, VTV, § 31 Abs. 1 Satz 1 VTV, § 31 Satz 1 VTV, § 7 Abs. 1 SokaSiG, § 21 Abs. 1 VTV, § 7 Abs. 2, Abs. 1 SokaSiG, § 98 Abs. 4 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für den Begriff der baulichen Zusammenhangstätigkeiten ist es weder erforderlich, dass die Vor-, Nach- und Nebenarbeiten in einem arbeitszeitlich geringeren Umfang angefallen sind als die bauliche "Haupttätigkeit", noch dass sie durch geringer qualifizierte ...

  • rechtsportal.de

    Gepräge baulicher Zusammenhangstätigkeiten bei Feststellung eines tariflichen Baubetriebs Einbau von Treppen als bauliche Tätigkeit Relevanz von untergeordneten baulichen Tätigkeiten Ablösewirkung des alten Tarifvertrags für das Baugewerbe (bis 31. Dezember 2018)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 28, NZA-RR 2020, 651; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

    Dabei kommt es grundsätzlich darauf an, welcher Zweck innerhalb der überwiegenden betrieblichen Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer verfolgt worden ist ( vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

    Ein Handwerksbetrieb ist dagegen regelmäßig kleiner und weniger technisiert (vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 35, NZA 2019, 1518) .

    Werden jedoch als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform eher fern (vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 35, NZA 2019, 1518) .

    Dies ist mittlerweile durch das BAG geklärt (vgl. BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - NZA 2019, 552; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 47 ff., Juris; BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 23, NZA-RR 2020, 651; zuvor ebenso Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.) .

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 214/18

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Bei Zusammenhangstätigkeiten handelt es sich um Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten, die den eigenen baulichen Haupttätigkeiten dienen, zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind und nach der Verkehrssitte üblicherweise von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 33, NZA 2019, 1500) .

    Für die Herstellung von Treppen, Geländern und Balkonen aus Metall hat das BAG eine bauliche Zusammenhangstätigkeit zu dem sich anschließenden Einbau zwar abgelehnt (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 34, NZA 2019, 1500) , weil dort die Herstellung in einem Metallbaubetrieb im Vordergrund stand.

    (2) Bei Zusammenhangstätigkeiten handelt es sich um Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten, die den eigenen baulichen Haupttätigkeiten dienen, zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind und nach der Verkehrssitte üblicherweise von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 33, NZA 2019, 1500) .

    Ein Zusammenrechnen mit der baulichen Haupttätigkeit kommt danach nur bei solchen Tätigkeiten in Betracht, die unmittelbar zur Ausführung der jeweiligen Bautätigkeit erforderlich sind, dieser üblicherweise von ihrer Wertigkeit her untergeordnet sind und deshalb regelmäßig auch von ungelernten Hilfskräften ausgeführt werden können (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 33, NZA 2019, 1500) .

    Ferner betont das BAG, dass ein Zusammenrechnen mit der baulichen Haupttätigkeit nur bei solchen Tätigkeiten in Betracht komme, die unmittelbar zur Ausführung der jeweiligen Bautätigkeit erforderlich sind, dieser üblicherweise von ihrer Wertigkeit her untergeordnet sind und deshalb regelmäßig auch von ungelernten Hilfskräften ausgeführt werden können (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 33, NZA 2019, 1500) .

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 755/19

    1. Vergibt ein Bauträger die eigentlichen baulichen Arbeiten an ein

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Diese Tätigkeiten sind regelmäßig als bauliche Zusammenhangstätigkeit anzusehen (vgl. Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Rn. 50, Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris; Hess. LAG 13. März 2015 - 10 Sa 1143/14 - Rn. 46 , Juris) .

    Dies kann im Einzelfall aber auch anders sein, wenn der Betrieb gerade (auch) durch die Angestelltentätigkeit sein Gepräge erhält (vgl. Hess. LAG 29. Mai 2020 - 10 Sa 546/19 SK - Rn. 38, Juris; Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris) .

    Arbeiten in einem Betrieb z.B. vier Verkäufer und zwei Monteure, würde vieles dafürsprechen, dass es sich um einen "Verkaufs-" und nicht um einen "Montagebetrieb" handelt (vgl. Hess. LAG 13. März 2015 - 10 Sa 1143/14 - Rn. 47 , Juris; zu der Einordnung eines Bauträgerbetriebs vgl. Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Juris) .

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob in einem Betrieb überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, ist auf die überwiegende Arbeitszeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr abzustellen (vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 512/17 - Rn. 17, NZA 2019, 1508) .

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 28, NZA-RR 2020, 651; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

    Dabei kommt es grundsätzlich darauf an, welcher Zweck innerhalb der überwiegenden betrieblichen Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer verfolgt worden ist ( vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 546/19

    1. Die Tätigkeit eines Bauingenieurs im engeren Sinne, wie die Berechnung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Anders ist dies z.B. aber für das bloße Setzen von Türgriffen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder für Vorarbeiten in der Werkstatt bei einem Fassadenbauer ( vgl. Hess. LAG 29. Mai 2020 - 10 Sa 546/19 SK - Rn. 46, Juris).

    Dies kann im Einzelfall aber auch anders sein, wenn der Betrieb gerade (auch) durch die Angestelltentätigkeit sein Gepräge erhält (vgl. Hess. LAG 29. Mai 2020 - 10 Sa 546/19 SK - Rn. 38, Juris; Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris) .

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Diese Tätigkeiten sind regelmäßig als bauliche Zusammenhangstätigkeit anzusehen (vgl. Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Rn. 50, Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris; Hess. LAG 13. März 2015 - 10 Sa 1143/14 - Rn. 46 , Juris) .

    Dies kann im Einzelfall aber auch anders sein, wenn der Betrieb gerade (auch) durch die Angestelltentätigkeit sein Gepräge erhält (vgl. Hess. LAG 29. Mai 2020 - 10 Sa 546/19 SK - Rn. 38, Juris; Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Anders ist dies z.B. aber für das bloße Setzen von Türgriffen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder für Vorarbeiten in der Werkstatt bei einem Fassadenbauer ( vgl. Hess. LAG 29. Mai 2020 - 10 Sa 546/19 SK - Rn. 46, Juris).

    Dies hat das BAG zwar nicht im Verhältnis von kaufmännischen Tätigkeiten zu gewerblichen Arbeiten angenommen, sondern in Bezug auf montagevorbereitenden Arbeiten (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 16, NZA 2007, 1111 für das Setzen von Türgriffen; BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 1143/14

    Einordnung eines Mischbetriebs in den betrieblichen Geltungsbereich des

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Diese Tätigkeiten sind regelmäßig als bauliche Zusammenhangstätigkeit anzusehen (vgl. Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Rn. 50, Juris; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - Rn. 46, Juris; Hess. LAG 13. März 2015 - 10 Sa 1143/14 - Rn. 46 , Juris) .

    Arbeiten in einem Betrieb z.B. vier Verkäufer und zwei Monteure, würde vieles dafürsprechen, dass es sich um einen "Verkaufs-" und nicht um einen "Montagebetrieb" handelt (vgl. Hess. LAG 13. März 2015 - 10 Sa 1143/14 - Rn. 47 , Juris; zu der Einordnung eines Bauträgerbetriebs vgl. Hess. LAG 17. Januar 2020 - 10 Sa 755/19 SK - Juris) .

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 28, NZA-RR 2020, 651; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

    Dies ist mittlerweile durch das BAG geklärt (vgl. BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - NZA 2019, 552; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 47 ff., Juris; BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 23, NZA-RR 2020, 651; zuvor ebenso Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.) .

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20
    Die Beitragsklage ist sowohl zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ( vgl. BAG 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 41, Juris), als auch begründet.

    Der Kläger ist grundsätzlich berechtigt, sich im Wege einer Mindestbeitragsklage auf die von dem Statistischen Bundesamt im Baugewerbe ermittelten Durchschnittslöhne zu stützen (vgl. BAG 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 41, Juris; BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 27, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

  • BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

  • BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

  • LAG Hessen, 09.02.2024 - 10 Sa 945/21
    Nach den Angaben der Beklagten hat sie in der Werkstatt nicht bloß montagevorbereitende Nebenarbeiten erbracht, sondern den eigentlichen Herstellungsprozess - mittels Zuschnitts- und Schweißarbeiten - selbst vorgenommen (vgl. zur Abgrenzung auch Hess. LAG 5. März 2021 - 10 Sa 1040/20 SK - Rn. 27, Juris).
  • BAG, 18.10.2023 - 10 AZR 71/23

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Zusammenhangstätigkeiten -

    (b) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten ist für die Einordnung der vom Zeugen K durchgeführten Tätigkeiten der Kundenberatung und Akquise als Zusammenhangstätigkeiten im vorstehenden Sinn nicht erforderlich, dass diese zu einer Beauftragung der Beklagten mit der Durchführung baulicher Leistungen geführt haben (zutreffend Hessisches LAG 5. März 2021 - 10 Sa 1040/20 SK -) .
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